Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einführung
Diese Vereinbarung legt die Bedingungen zwischen dem Kunden (wie unten definiert) und der forward earth GmbH ("forward earth", "wir", "unser" oder "uns") fest, die die Nutzung der Software von forward earth durch den Kunden und seine verbundenen Unternehmen regeln. forward earth und der Kunde werden einzeln als "Vertragspartei" und gemeinsam als "Die Parteien" bezeichnet. Die Vereinbarung tritt ab dem Datum in Kraft, an dem Sie sich für die Online-Software anmelden oder ein Bestellformular einreichen, das auf diese Vereinbarung Bezug nimmt (das "Wirksamkeitsdatum").
Durch die Akzeptanz dieser Master-Abonnementvereinbarung ("Vereinbarung"), sei es durch das Ankreuzen einer Box zur Akzeptanz, die Ausführung eines Bestellformulars oder eines anderen Dokuments, das auf diese Vereinbarung Bezug nimmt, durch die Nutzung (oder Zahlung für) die Software oder auf andere Weise Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung erklären Sie: (1) Sie stimmen im Namen des Kunden auf dem Bestellformular (falls zutreffend) oder der Organisation, des Unternehmens oder der sonstigen juristischen Person, für die Sie handeln ("Kunde", "Sie" oder "Ihr") dieser Vereinbarung zu; und (2) Sie erklären und garantieren, dass Sie die Befugnis haben, den Kunden an diese Vereinbarung zu binden. Falls Sie nicht über eine solche Befugnis verfügen oder wenn Sie mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Vereinbarung nicht akzeptieren und dürfen die Software nicht nutzen.
Viele Organisationen, wie Unternehmen, nutzen die Software von forward earth. Da wir wissen, wie wichtig das Testen vor dem Kauf einer Software ist, können Sie ohne Kosten die Gratisversion der Forward-Earth Software mit limitierter Funktionalität nutzen. Generell gilt, wenn Sie auf die Software im Namen einer Organisation zugreifen oder diese nutzen, ist Ihre Organisation rechtlich und finanziell für Ihren Zugang und Ihre Nutzung der Software sowie für die Nutzung Ihres forward earth-Kontos durch andere Personen, die mit der Organisation verbunden sind, einschließlich Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer, verantwortlich. Darüber hinaus kann, wenn ein Firmenkonto von einem administrativen Benutzer erstellt wird, der eine Organisations-E-Mail verwendet, und ein solches Firmenkonto einen administrativen Benutzer beibehält, dessen Konto eine Organisations-E-Mail verwendet, diese Organisation Zugriff auf mit einem solchen Firmenkonto verbundene Kontoinformationen erhalten oder Anspruch auf Kontrolle und Eigentum an einem solchen Firmenkonto erheben.
Inhaltsübersicht
Definitionen
"Abonnementgebühren" bezeichnen alle Gebühren, die mit Ihrem Abonnementplan verbunden sind.
"Abonnementlaufzeit" bezeichnet den Zeitraum, für den Sie zugestimmt haben, ein Abonnement für eine Software zu nutzen.
"Abonnementplan" bezeichnet die anwendbare Abonnementstufe für verpackte Funktionalität und Software, wie in der anwendbaren Dokumentation detailliert beschrieben.
"Add-on" bezeichnet erweiterte Funktionen oder Software, die separat erworben werden und zusätzliche Funktionalitäten oder Nutzungsrechte bieten. Add-ons basieren auf Abonnements und werden bei Kauf mit dem entsprechenden Abonnement und der Abonnementlaufzeit verknüpft.
"Benutzer" bezeichnet jede Person, die von Kunden autorisiert ist, auf die Software zuzugreifen. Jeder Benutzer muss eine eindeutige Identität verwenden, um auf die Software zuzugreifen und diese zu nutzen, und darf die Software nur in dem Umfang nutzen, der von Kunden ausgewählt wurde.
"Bestellformular" bezeichnet jegliche Bestelldokumentation oder Online-Anmelde- oder Abonnementseiten, ungeachtet der Form, die zwischen den Parteien vereinbart wurde und die die vom Kunden genutzte Software und etwaige relevante Preisgestaltung festlegt. Unter dieser Vereinbarung können mehrere Bestellformulare abgeschlossen werden.
"Dokumentation" bezeichnet von forward earth bereitgestellte Benutzerdokumentationen zu der Software (z. B. Benutzerhandbücher), die in der Software gefunden werden können und von Zeit zu Zeit von forward earth aktualisiert werden können. Die Dokumentation umfasst keine Inhalte, die in Benutzer- oder Community-Foren veröffentlicht werden.
"Ergänzende Bedingungen" bezeichnen zusätzliche Bedingungen, die für Ihren Zugriff und Ihre Nutzung bestimmter Funktionen oder Funktionalitäten gelten, wenn Sie solche Funktionen oder Funktionalitäten erwerben, nutzen oder aktivieren. Zum Beispiel kann forward earth Ihnen ergänzende Bedingungen vorlegen, wenn Sie ein Add-on erwerben oder aktivieren.
"Firmenkonto" bezeichnet die separaten Abschnitte der Software, in denen Benutzer Kundendaten einreichen, veröffentlichen oder ändern können.
"Geistige Eigentumsrechte" bezeichnen alle Patentrechte (einschließlich Gebrauchsmuster), Urheberrechte, moralischen Rechte, Marken- und Dienstleistungsmarkenrechte, Geschäftsgeheimnisrechte und jegliche anderen ähnlichen Eigentums- oder geistigen Eigentumsrechte (registriert oder unregistriert) weltweit, zusammen mit allen Anmeldungen für eines dieser Rechte.
"Höhere Gewalt" bezeichnet Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von forward earth liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, zivilen Ungehorsam, terroristische Handlungen, Streiks oder andere Arbeitsprobleme (außer solche, die forward earth-Mitarbeiter betreffen), Ausfälle oder Verzögerungen von Internetdienstanbietern, Nicht-forward earth-Anwendungsfehler oder Handlungen von Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Denial-of-Service-Angriffe oder Ereignisse im Bereich von Dritten im Bereich des Domain Name Systems.
"Kontoinformationen" bezeichnet Informationen über Ihr forward earth-Konto sowie Informationen, die Sie und Ihre Benutzer im Zusammenhang mit (1) der Erstellung oder Verwaltung Ihres forward earth-Kontos oder (2) der Aufrechterhaltung Ihres Kontos oder der Software an forward earth übermitteln. Beispiele für Kontoinformationen sind Namen, Benutzernamen, Passwörter, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Metadaten von Firmenkonten, Supportkommunikationen, Abrechnungsinformationen und Nutzungsdaten, die mit Ihrem forward earth-Konto verknüpft sind.
"Kundendaten" bezeichnet alle Daten, die vom Kunden oder in dessen Auftrag in der Software gespeichert werden. Kundendaten umfassen keine Kontoinformationen. forward earth verwendet gelegentlich den Begriff "Benutzerinhalte" in seinen Richtlinien und Dokumentationen. Soweit Benutzerinhalte in einem Kundenarbeitsbereich innerhalb der Software gespeichert oder übertragen werden, gelten diese als Kundendaten. Kundendaten sind ausschließlich nicht-personenbezogene Daten.
"Nicht-forward earth-Dienste" bezeichnen jegliche Dienstleistung, Verbindung, Daten, Software, Anwendung oder Integration von Drittanbietern, die mit den Diensten interoperiert und vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellt oder verfügbar gemacht wird, einschließlich solcher, die über die Dienste oder einen Dritten bereitgestellt werden. Nicht-forward earth-Dienste umfassen eingebettete Inhalte, bei denen die Dienste eine Vorschau anzeigen oder einen Link zum Inhalt bereitstellen, jedoch den Inhalt des Drittanbieters nicht speichern.
"Nutzungsdaten" bezeichnen Informationen, die sich auf die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Software und damit verbundener Systeme und Technologien beziehen (einschließlich Informationen über die Nutzung der verschiedenen Funktionen und Funktionalitäten der Software durch Kunden und Benutzer sowie Analysen und statistische Daten, die daraus abgeleitet sind).
"Organisations-E-Mail" bezeichnet eine vom Kunden bereitgestellte E-Mail-Adresse.
"Software" bezeichnet die Online-Software-as-a-Service-Plattform und Dienstleistungen von forward earth, einschließlich aller zugehörigen APIs, die von forward earth bereitgestellt werden, zusammen mit allen zugehörigen mobilen und Desktop-Anwendungen sowie Add-ons, für die Sie sich anmelden. "Software" schließt Nicht-forward earth-Software aus.
"Verbundene Unternehmen" bedeutet im Hinblick auf eine Partei jede Entität, die diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht. "Kontrolle" (einschließlich, mit korrelativer Bedeutung, der Begriffe "kontrolliert von" und "unter gemeinsamer Kontrolle") bedeutet den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Macht, die Geschäftsführung und Richtlinien einer solchen Entität zu leiten oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von Stimmrechten, durch Vertrag oder auf andere Weise.
"Vertrauliche Informationen" bezeichnen Informationen, die eine Partei ("Offenlegende Partei") der anderen Partei ("Empfängerpartei") im Rahmen dieser Vereinbarung offenlegt und die deutlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder mündlich und gegebenenfalls visuell als vertraulich erklärt werden oder unter den gegebenen Umständen von einer vernünftigen Partei als vertrauliche Informationen angesehen werden würden. "Vertrauliche Informationen" umfassen keine Informationen, die die Empfängerpartei dokumentieren kann: (1) unabhängig von der Empfängerpartei entwickelt wurden; (2) der Empfängerpartei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen rechtmäßig überlassen wurden; oder (3) durch kein Verschulden der Empfängerpartei öffentlich bekannt werden. Die vertraulichen Informationen von forward earth umfassen nicht öffentliche Informationen zu Funktionen, Funktionalitäten, Leistungen und Preisen der Software, der Dokumentation, der API(s) und anderer Produkte, oder Dienstleistungen von forward earth.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Software.
1.1 Abonnements und Abonnementlaufzeiten: Der Kunde und seine verbundenen Unternehmen können die Software durch Unterzeichnung eines Bestellformulars abonnieren. Sofern nicht anders angegeben, unterliegen alle Bestellformulare diesem Vertrag. Im Falle eines Konflikts zwischen diesem Vertrag und einem Bestellformular hat das Bestellformular Vorrang. forward earth gewährt Zugang zu der Software gemäß den Abonnementstufen. Die Abonnements gelten für die im jeweiligen Bestellformular vereinbarte Abonnementlaufzeit. Sofern nicht anders im Bestellformular festgelegt, verlängert sich jedes Bestellformular automatisch um einen Zeitraum, der der dann ablaufenden Abonnementlaufzeit entspricht, es sei denn, eine der Parteien benachrichtigt die andere schriftlich mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Abonnementlaufzeit über ihre Absicht, das entsprechende Bestellformular nicht zu verlängern.
1.2 Abonnementpläne und Add-ons: forward earth stellt die Software gemäß dem von Ihnen abonnierten Abonnementplan bereit. Zusätzliche Funktionen und Funktionalitäten können in Form von Add-ons verfügbar gemacht werden. Wenn Sie ein Add-on abonnieren, verlängert sich die Abonnementlaufzeit dieses Add-ons gemeinsam mit Ihrem Hauptabonnement für den Kernservice von forward earth.
1.3 Bereitstellung der Software: Die Methode und Mittel zur Bereitstellung der Software unterliegen der ausschließlichen Kontrolle, Verwaltung und Aufsicht von forward earth. forward earth wird allen Gesetzen, die auf die Rolle von forward earth als Software-as-a-Service-Anbieter anwendbar sind, entsprechen. forward earth wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Software gemäß den Service-Level-Agreements (SLA) in 1.11 verfügbar zu machen. forward earth kann die Software nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit modifizieren oder aktualisieren.
1.4 Zugang zu der Software: Vorbehaltlich der Zahlung aller Abonnementgebühren und der Einhaltung dieses Vertrags gewährt forward earth dem Kunden während der Abonnementlaufzeit des jeweiligen Bestellformulars ein weltweites, nicht-exklusives, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software gemäß des entsprechenden Abonnementplans und der Dokumentation, und ausschließlich im Zusammenhang mit den internen Geschäftsoperationen des Kunden. Der Kunde kann seinen Benutzern gestatten, die Software zu diesem Zweck zu nutzen, und der Kunde ist für die Einhaltung dieses Vertrags durch seine Benutzer verantwortlich.
1.5 Support: Vorbehaltlich der Zahlung aller Abonnementgebühren und der Einhaltung dieses Vertrags werden wir Ihnen rund um die Uhr per E-Mail technischen Support bieten. Sie können ein Support-Ticket anlegen, indem Sie in der App eine Nachricht senden oder jederzeit eine E-Mail an support@forward-earth.com senden.
1.6 Unterauftragnehmer: Wir können Unterauftragnehmer oder andere Dritte zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag einsetzen. Wir bleiben für alle diese Verpflichtungen verantwortlich.
1.7 forward earth-App: Der Service umfasst die Analyse von Scope-1- und Scope-2-Emissionen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) sowie ausgewählte Scope-3-Emissionen, abhängig vom ausgewählten Abonnementplan, entsprechend der Qualität der vom Kunden bereitgestellten Daten. Ab dem Vertragsbeginndatum können die genannten Emissionen sowohl für das laufende Jahr als auch bis zu 5 Jahre rückwirkend analysiert werden. Die in der Produktbeschreibung enthaltenen Informationen sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantien. forward earth ist berechtigt, während der Laufzeit der Software weitere Funktionen und Leistungsverbesserungen bereitzustellen.
forward earth bietet eine unabhängige Bestandsaufnahme der schädlichen Emissionen auf Grundlage der vom Kunden auf der Plattform bereitgestellten Informationen an. Durch die Eingabe ihrer Kundendaten gewährt der Kunde forward earth das Recht, diese Daten zur Berechnung der in diesem Abschnitt genannten Emissionen zu verarbeiten. Um Kundendaten zu ergänzen, die möglicherweise nicht verfügbar sind, verwendet forward earth Modelle, die Emissionen auf der Grundlage von öffentlich verfügbaren sowie eigenen statistischen Daten vergleichbarer Unternehmen und Branchen berechnen. Die Ergebnisse der Analyse können vom Kunden über die Benutzeroberfläche auf der Website eingesehen werden.
1.8 forward earth-API: Wir können eine Programmierschnittstelle anbieten, die zusätzliche Möglichkeiten bietet, auf den Service zuzugreifen und ihn zu nutzen ("API"). Eine solche API gilt als Teil der Software, und Ihre Nutzung der API unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrags. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Zugang zur API (oder einem Teil davon) jederzeit mit oder ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen. Die API unterliegt Änderungen und Modifikationen, und Sie sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der API mit der aktuellen Version kompatibel ist.
1.9 Verantwortung für Systeme: Jede Partei behält die alleinige Verantwortung für die eigene Informationstechnologie-Infrastruktur, einschließlich Computer, Server, Software, Datenbanken, elektronische Systeme (einschließlich Datenbankmanagementsysteme) und Netzwerke, die entweder direkt von dieser Partei betrieben oder durch die Nutzung von Diensten Dritter betrieben werden.
1.10 Kontoinformationen: Wir können Kontoinformationen über Ihre Nutzung der Software und über Benutzer, die Benutzer (oder Kunde): (i) im Zusammenhang mit der Erstellung oder Verwaltung ihres Kontos an forward earth bereitstellen; oder (ii) im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Software generieren, sammeln. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass bestimmte Abonnementpläne während der Abonnementlaufzeit möglicherweise die Überwachung von Kontoinformationen erfordern, um die Anzahl der Benutzer und/oder die Nutzung der Software mit dem damals aktuellen Abonnement und Abonnementplan des Kunden abzugleichen.
1.11 forward earth Service-Level-Agreement. Während der Vertragslaufzeit stellt forward earth dem Kunden die SaaS-Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % (pro Kalenderjahr) zur Verfügung. Dies bedeutet die Verfügbarkeit der SaaS-Software am Übergabepunkt, an dem das System mit dem Internet verbunden ist.
1.12. Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit wird nach der folgenden Formel berechnet: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit - Gesamtausfallzeit) / (Gesamtzeit) * 100
1.13. Ausschluss. Die folgenden Zeiten werden bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit nicht berücksichtigt:
A. Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten an der Plattform.
B. Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund wesentlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; forward earth wird den Kunden hierüber nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website informieren.
C. Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf Störungen des Internets oder andere von forward earth nicht zu vertretende Umstände, insbesondere höhere Gewalt, zurückzuführen sind.
2. Nutzung der Software
2.1 Nutzungsbeschränkungen: Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, wird der Kunde Folgendes nicht selber tun und Dritten nicht gestatten oder sie dazu ermächtigen Folgendes zu tun: (1) die Software oder Dokumentation zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu verkaufen, zu übertragen, zu verteilen, zu teilen, zu vermieten, zu verpachten oder Dritten anderweitig die Nutzung zu gestatten; (2) die Software oder Dokumentation für die Erbringung von Dienstleistungen zur Auslagerung von Geschäftsprozessen für Dritte zu verwenden (z. B. als Dienstleistungsbüro); (3) die Software oder Dokumentation in einer Weise zu verwenden, die gegen den anwendbaren Abonnementplan, die Dokumentation oder diesen Vertrag verstoßen würde; (4) Sicherheits- oder andere technologische Merkmale der Software zu umgehen oder zu deaktivieren; (5) die Quellcode-, Objektcode- oder zugrunde liegende Struktur, Ideen, Know-how oder Algorithmen im Zusammenhang mit der Software nachzukonstruieren, zu dekompilieren, zu zerlegen oder anderweitig versuchen zu entdecken (außer soweit diese Einschränkung nach geltendem Recht verboten ist); (6) die Software oder Dokumentation zu modifizieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen; (7) proprietäre Hinweise oder Labels von der Software zu entfernen; (8) die Software in einer Weise zu verwenden, die gegen geltendes Recht zu verstoßen sucht oder zu umgehen versucht; (9) die Software in einer Weise zu verwenden, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt; (10) die Software zu verwenden, um Inhalte zu übermitteln, die beleidigend, belästigend, verleumderisch, missbräuchlich, bedrohlich, schädlich oder anderweitig anstößig sind; (11) Viren oder andere schädliche Codes hochzuladen oder einzuführen oder die Software zur Verteilung solcher Codes zu verwenden oder Daten in einer Weise zu übertragen, die nachteilige Auswirkungen auf die Software haben würde; (12) Handlungen auszuführen oder zu versuchen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Software beeinträchtigen würden, den Zugang zu der Software von anderen Kunden von forward earth verhindern oder die Nutzung der Software durch diese Kunden verhindern; (13) den Zugang oder die Nutzung der Software zu Entwicklungs- oder Verkaufszwecken eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes zu nutzen; (14) den Zugang oder die Nutzung der Software zu Zwecken zu verwenden, die mit forward earth konkurrieren. Wenn wir vernünftigerweise den Verdacht haben, dass Sie oder Ihre Kundendaten gegen das Vorstehende verstoßen, können wir diesen Verstoß untersuchen und Ihren Zugang zu der Software aussetzen oder beenden.
2.2 Berechtigte Benutzer; Konten; Kundenverantwortlichkeiten: Der Kunde ist für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Benutzer oder eines Dritten verantwortlich, dem der Kunde oder ein Benutzer den Zugang zu der Software gestattet, als ob eine solche Handlung oder Unterlassung eine Handlung oder Unterlassung des Kunden wäre. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Kontrolle über das Konto des Kunden zu behalten, einschließlich der Vertraulichkeit von Anmeldeinformationen, und ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die auf oder über das Konto des Kunden und die Konten seiner Benutzer erfolgen. Der Kunde wird Benutzerkontozugangsdaten nicht teilen oder gestatten, diese gleichzeitig an mehreren Orten zu verwenden. Jeder Benutzer muss eine eindeutige Identität verwenden, um auf die Software zuzugreifen und sie zu nutzen, und darf die Software nur im Umfang nutzen, der vom Kunden gekauft wurde und gemäß dem anwendbaren Abonnementplan. Der Kunde wird genaue, aktuelle und vollständige Informationen bereitstellen, die erforderlich sind, um seinen Benutzern den Zugang und die Nutzung der Software zu ermöglichen, und die Richtigkeit dieser Informationen während der Abonnementlaufzeit aufrechterhalten. Der Kunde erkennt an, dass er allein dafür verantwortlich ist, die Konfigurationen der Software, einschließlich seiner Teilungs- und Berechtigungseinstellungen, aufrechtzuerhalten.
3. Eigentum des geistigen Eigentums; Lizenzgewährung.
3.1 Kundendaten: Der Kunde und seine Lizenzgeber sind Eigentümer der Kundendaten, einschließlich aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Durch diesen Vertrag werden keine Eigentumsrechte an den Kundendaten an forward earth übertragen. Der Kunde gewährt hiermit forward earth eine weltweite, nicht exklusive, unwiderrufliche, gebührenfreie, vollständig bezahlte, unterlizenzierbare (an die Drittanbieter von forward earth) Lizenz zum Hosten, Speichern, Übertragen, Anzeigen, Analysieren, Vervielfältigen, Modifizieren, Erstellen abgeleiteter Werke und Verteilen von Kundendaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software für den Kunden. Der Kunde kann Kundendaten jederzeit während der Abonnementlaufzeit aus der Software exportieren, indem er die Selbstbedienungs-Exportfunktion von forward earth in einem von der Software unterstützten Industriestandardformat gemäß der jeweils geltenden Dokumentation verwendet.
3.2 Eigentum durch forward earth: forward earth und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, den Titel, das Interesse und das Eigentum an der Software, der Dokumentation, der API, den Nutzungsdaten, den Websites von forward earth und allen von forward earth erstellten und an den Kunden gelieferten Ergebnissen, einschließlich aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte (das "forward earth IP"). Durch diesen Vertrag werden dem Kunden keine Eigentumsrechte am forward earth IP übertragen. Der Kunde hat keinerlei Rechte am forward earth IP, außer den beschränkten ausdrücklichen Rechten, die in diesem Vertrag gewährt werden.
A. Feedback: Sofern der Kunde Feedback, Kommentare oder Vorschläge zu der Software (zusammen "Feedback") bereitstellt, überträgt der Kunde hiermit forward earth alle Rechte, Titel und Interessen an dem Feedback, und forward earth ist berechtigt, das Feedback ohne Zahlung, Zuschreibung oder Beschränkung zu nutzen.
B. Nutzungsdaten: forward earth kann (i) interne Analysen, Verarbeitung und Auswertung von Nutzungsdaten für geschäftliche Zwecke durchführen, einschließlich Sicherheits- und Analysezwecken, zur Verbesserung und Erweiterung der Software oder zu anderen Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecken im Zusammenhang mit der Software oder anderen Produkten oder Dienstleistungen von forward earth, und (ii) Nutzungsdaten nur in aggregierter und/oder anonymisierter Form im Zusammenhang mit seinem Geschäft offenlegen, auf eine Weise, die den Kunden oder seine Benutzer nicht identifiziert.
4. Abonnementgebühren; Steuern.
4.1 Abonnementgebühren: Die anwendbaren Abonnementgebühren für Ihr Abonnement sind im Bestellformular angegeben. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, gelten für jede Verlängerungsabonnementlaufzeit die standardmäßigen Abonnementgebühren von forward earth für den entsprechenden Abonnementplan, die zum Zeitpunkt des Beginns der jeweiligen Verlängerungsabonnementlaufzeit in Kraft sind. Die Abonnementgebühren sind zu Beginn der jeweiligen Abonnementlaufzeit fällig und zahlbar. Mit Ausnahme bei nicht behobenem wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag durch forward earth sind alle Abonnements nicht kündbar, und die Abonnementgebühren sind nicht erstattungsfähig. Die Nutzung der Software durch den Kunden unterliegt den Rechten und Beschränkungen im jeweiligen Abonnementplan. Einige Funktionen werden gemäß einem nutzungsbasierten Abonnementmodell bereitgestellt. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie bei Überschreitung der in Ihrem Abonnement und Abonnementplan zulässigen Nutzung: (i) möglicherweise Ihren Abonnementplan aktualisieren oder zusätzliche Nutzung erwerben müssen, um den Zugriff und die Nutzung solcher Funktionen fortzusetzen; und (ii) forward earth die Funktionen deaktivieren oder die Leistung dieser Funktionen beeinträchtigen kann.
4.2 Herabstufungen untersagt: Sie dürfen Ihren Abonnementplan während einer Abonnementlaufzeit nicht herabstufen. Wenn Sie Ihren Abonnementplan unter einem Abonnementplan für eine nachfolgende Abonnementlaufzeit herabstufen möchten, müssen Sie forward earth sechzig (60) Tage vor Ablauf Ihrer dann aktuellen Abonnementlaufzeit schriftlich benachrichtigen. Das Herabstufen Ihres Abonnementplans kann zum Verlust von Inhalten, Funktionen oder Kapazität der Software führen, und forward earth ist nicht für einen solchen Verlust verantwortlich.
4.3 Rechnungsstellung und Zahlung: Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind die Abonnementgebühren bei Kauf in voller Höhe fällig und zahlbar. Im Falle der Nichtzahlung oder verzögerten Zahlung von Abonnementgebühren kann forward earth nach eigenem Ermessen: (i) den Zugriff des Kunden auf die Software aussetzen; (ii) diesen Vertrag oder das jeweilige Bestellformular kündigen; oder (iii) die Software weiterhin für einen von forward earth allein bestimmten Zeitraum bereitstellen, in Erwartung vollständiger und prompter Zahlung durch den Kunden. Jeder zum Fälligkeitszeitpunkt unbezahlte Betrag unterliegt Zinsen in Höhe des niedrigeren Satzes von 1,5% pro Monat oder dem höchsten anwendbaren gesetzlichen Satz. forward earth hat Anspruch auf Erstattung aller mit der Einziehung eines überfälligen Saldos verbundenen Kosten.
4.4 Steuern: Sie sind für die Zahlung aller anderen Steuern im Zusammenhang mit Ihrem Abonnement verantwortlich. Sofern nicht ausdrücklich anders in Bezug auf Bedingungen und Konditionen für ein bestimmtes Abonnement angegeben, sind alle angegebenen Preise zuzüglich aller anwendbaren Steuern, Gebühren und Abgaben oder anderer Beträge, gleich welcher Bezeichnung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Mehrwert- und Quellensteuern, die aufgrund solcher Gebühren oder aufgrund dieses Vertrags erhoben oder auf diesen basieren, ausgewiesen. Wir werden Ihnen diese Steuern in Rechnung stellen, wenn wir der Meinung sind, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind, es sei denn, Sie legen eine von den Steuerbehörden akzeptable Befreiungsbescheinigung vor. Sie haften nicht für Steuern, die auf dem Einkommen von forward earth basieren.
4.5 Domain-Management: Die Software umfasst Funktionen, mit denen Kontoadministratoren Firmenkonten verwalten können, die mit von ihrer Organisation bereitgestellten E-Mail-Adressen verknüpft sind, einschließlich der Beanspruchung der Kontrolle und des Eigentums an Firmenkonten, wenn die Firmenkonten sowohl (i) von einem Benutzer erstellt wurden, der für forward earth mit einer von Ihnen bereitgestellten E-Mail-Adresse registriert ist, als auch (ii) wenn ein Benutzer, der für forward earth mit einer von Ihnen bereitgestellten E-Mail-Adresse registriert ist, als Administrator aufgeführt ist. Wenn Ihre Kontoadministratoren solche Firmenkonten beanspruchen, erkennen Sie an, dass Sie alle Rechte und Pflichten übernehmen, die mit diesem Firmenkonto verbunden sind, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung von Abonnementgebühren für alle zusätzlichen Nutzer, die sich aus einem solchen beanspruchten Firmenkonto ergeben.
5.Gewährleistungen.
5.1 Gegenseitige Zusicherungen. Jede Partei sichert der anderen zu und gewährleistet, dass: (a) dieser Vertrag ordnungsgemäß ausgefertigt und zugestellt wurde und einen verbindlichen Vertrag darstellt, der gemäß seinen Bestimmungen gegen die ausführende Partei durchsetzbar ist; (b) im Zusammenhang mit der Ausführung, Zustellung oder Erfüllung dieses Vertrages durch die ausführende Partei keine Genehmigung oder Zustimmung eines Dritten erforderlich ist; und (c) die Ausführung, Zustellung und Erfüllung dieses Vertrages durch die ausführende Partei nicht gegen die Bestimmungen eines anderen Vertrages verstößt, dessen Vertragspartei sie ist oder an den sie anderweitig gebunden ist.
5.2 forward earth gewährleistet, dass die forward earth-Plattform der Produktbeschreibung entspricht und mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist der vollständige Ausschluss von Softwarefehlern nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich.
5.3 forward earth wird Fehler in der forward earth-Plattform, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen, korrigieren.
5.4 forward earth gewährleistet ferner, dass der Kunde die forward earth-Plattform nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.
5.5 Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die in der Software- oder Hardwareumgebung des Abonnenten liegen.
6. Vertraulichkeit
Jede Partei wird als Empfänger angemessene Vorkehrungen treffen, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu schützen, und wird (außer in den in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Fällen) keine vertraulichen Informationen verwenden oder an Dritte weitergeben. Ungeachtet der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist der Empfänger berechtigt, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ganz oder teilweise (i) an seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Berater und professionellen Berater (z.B., (i) an seine Angestellten, leitenden Angestellten, Direktoren, Berater und professionellen Berater (z.B. Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Finanzberater, Buchhalter und andere professionelle Vertreter), die diese vertraulichen Informationen kennen müssen und rechtlich dazu verpflichtet sind, diese vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, oder, im Falle von professionellen Beratern, durch ethische Pflichten dazu verpflichtet sind, diese vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages vertraulich zu behandeln; und (ii) soweit gesetzlich vorgeschrieben, wobei der Empfänger in diesem Fall, soweit gesetzlich zulässig, (A) die offenlegende Partei vorher schriftlich benachrichtigen wird, (B) der offenlegenden Partei die Möglichkeit geben wird, einer solchen Offenlegung zu widersprechen, und (C) sich in angemessener Weise bemühen wird, eine solche Offenlegung zu minimieren. Der Empfänger ist für die Einhaltung dieses Abschnitts 6 durch seine Mitarbeiter und Vertreter verantwortlich und haftbar, als ob ihre Handlungen oder Unterlassungen Handlungen oder Unterlassungen des Empfängers wären. Das Vorstehende gilt nicht für vertrauliche Informationen, die sieben Jahre nach ihrer Offenlegung bekannt werden (bzw. für Geschäftsgeheimnisse, sobald diese nach geltendem Recht kein Geschäftsgeheimnis mehr darstellen).
7.Datenschutz und Sicherheit.
(1) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die mit der forward earth-Plattform verarbeiteten Inhalte und Daten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die forward earth Plattform von forward earth nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird forward earth unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über (i) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefährdung oder den Verdacht einer Gefährdung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die sich im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung ergibt; (iii) eine Gefährdung oder den Verdacht einer Gefährdung der von forward earth erbrachten Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten über die Plattform von forward earth zu verarbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Ansprechpartners des Kunden durch forward earth zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b GDPR. Für weitere Einzelheiten wird auf die Datenschutzvereinbarung von forward earth verwiesen, abrufbar unter https://www.forward-earth.com/privacy-policy.
(3) Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei ohne ausdrückliche Zustimmung (zumindest in Textform) an Dritte weiterzugeben. Unterauftragnehmer von forward earth, die zur Erbringung der Leistungen Zugang zu den Informationen des Kunden benötigen, gelten nicht als "Dritte" in diesem Sinne. Solche Unterauftragnehmer, wie insbesondere Amazon Web Services und Google Ireland Ltd. haben forward earth ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet. Alle Informationen, ob schriftlich oder mündlich übermittelt, die (i) ihrer Natur nach als vertraulich oder geheim gelten oder (ii) die der Vertragspartner, an den die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheim erkennen muss. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Produktbeschreibungen und -spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner werden mindestens die gleichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, die sie auch in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen. Diese Vorsichtsmaßnahmen müssen zumindest geeignet sein, eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Darüber hinaus sind beide Vertragspartner verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder gesetzlichen Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich informieren, wenn ein Missbrauch von vertraulichen Informationen vorliegt. Ausgenommen von der vorstehenden Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) der anderen Partei bereits vor ihrer Übermittlung bekannt waren und keiner bestehenden Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen, (ii) von einer dritten Partei übermittelt werden, die keiner vergleichbaren Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben werden oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung übermittelt werden müssen, sofern die von der Übermittlung betroffene Partei so rechtzeitig informiert wird, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus bis zwei Jahre nach wirksamer Beendigung des Vertrages.
(4) forward earth weist darauf hin, dass forward earth die Daten des Kunden für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum des Abschlussberichts speichert, um seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen zu können. Daten, die nicht der Validierung der Ergebnisse des Abschlussberichts dienen, werden von forward earth nicht gespeichert.
8. Entschädigung.
8.1 Schadloshaltung durch forward earth. forward earth wird (i) jeden Anspruch abwehren oder (nach eigenem Ermessen) beilegen, der von einem Dritten gegen den Kunden erhoben wird und in dem behauptet wird, dass die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen (ein "Anspruch"), und (ii) den Kunden von Schadensersatzansprüchen und Kosten freistellen, die dem Kunden in einem solchen Anspruch endgültig zugesprochen werden und von ihm zu zahlen sind. Wird festgestellt, dass die Leistungen ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen (oder wenn forward earth vernünftigerweise davon ausgeht, dass die Leistungen ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen), kann forward earth nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (1) den Anspruch bestreiten, (2) die Leistungen modifizieren, um sie nicht zu verletzen; (3) eine Lizenz erwerben, die es dem Kunden erlaubt, die Leistungen weiterhin zu nutzen; oder (4) die Leistungen durch nicht verletzende Ersatzleistungen ersetzen, sofern diese Ersatzleistungen keine wesentliche Verringerung der Gesamtfunktionalität der Leistung zur Folge haben. Sollte keine der vorgenannten Möglichkeiten wirtschaftlich zumutbar sein, kann forward earth nach eigenem Ermessen diesen Vertrag kündigen und dem Kunden eine anteilige Rückerstattung der Abonnementgebühren für nicht erbrachte Leistungen gewähren. Diese Sektion 8.1 regelt die alleinige und ausschließliche Haftung von forward earth und den alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden für die tatsächliche oder angebliche Verletzung von Schutzrechten Dritter, die sich aus der Nutzung der Leistungen durch den Kunden ergeben.
8.2 Ausnahmen. forward earth haftet gegenüber dem Kunden nicht nach Sektion 8.1, soweit ein Anspruch aus (1) einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung, (2) der fortgesetzten Nutzung des angeblich rechtsverletzenden Teils der Software durch den Kunden nach (a) einer entsprechenden Mitteilung oder (b) der Bereitstellung von Modifikationen, die die angebliche Rechtsverletzung vermieden hätten, ohne dass dies zu einer wesentlichen Verringerung der Kosten führt, entsteht: (3) die Nutzung der Software durch den Kunden in Kombination mit anderen Produkten, Software, Daten oder Prozessen, die nicht von forward earth empfohlen oder bereitgestellt werden, wenn die mutmaßliche Rechtsverletzung ohne eine solche Nutzung nicht stattgefunden hätte; (4) Entwürfe, Anforderungen oder Spezifikationen, die vom Kunden verlangt oder bereitgestellt werden; (5) die Nutzung der Dienste durch den Kunden unter Verstoß gegen diesen Vertrag, gegen geltendes Recht oder außerhalb des Geltungsbereichs des Abonnementplans des Kunden; (6) die Nichtnutzung der Software durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Dokumentation; (7) jegliche Änderung der Software, die nicht von forward earth vorgenommen oder schriftlich genehmigt wurde, wobei die behauptete Rechtsverletzung ohne eine solche Änderung nicht eingetreten wäre; oder (8) die Nutzung der Software durch den Kunden, für die keine Gebühren oder Entgelte erhoben wurden, einschließlich der Nutzung von Beta-Software.
8.3 Schadloshaltung durch den Kunden. Der Kunde wird forward earth von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Forderungen, Klagen, Ansprüchen, Urteilen, Kosten oder Auslagen (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren) freistellen, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang mit (1) der Nutzung der Software durch den Kunden in einer Weise, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt (ausgenommen Ansprüche, für die forward earth nach Ziffern 8. 1 und 8.2 zu vertreten hat); (2) die Verletzung von Gesetzen oder Datenschutzrechten, die auf Kundendaten zurückzuführen sind; (3) die Verarbeitung von Kundendaten durch forward earth, es sei denn, die Verarbeitung durch forward earth verstößt gegen diesen Vertrag; und (4) alle sonstigen Ansprüche im Zusammenhang mit Kundendaten.
8.4 Entschädigungsverfahren. Die Verpflichtungen jeder Partei gemäß Abschnitt 8 sind nur dann gültig, wenn die Partei, die die Entschädigung verlangt
(a) die entschädigende Partei unverzüglich nach Bekanntwerden eines Anspruchs von diesem in Kenntnis setzt;
(b) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines Anspruchs überlässt und zu keinem Zeitpunkt die Haftung anerkennt oder den besagten Anspruch oder die besagte Klage anderweitig begleicht oder zu begleichen versucht, es sei denn auf ausdrückliche Anweisung der entschädigenden Partei; und
(c) der entschädigenden Partei, die nach vernünftigem Ermessen erforderliche Unterstützung bei der Durchführung der genannten Verteidigung gewährt.
8.5 Beilegung. Keine Partei darf einen Anspruch, der zu einer Haftung oder einem Haftungsanerkenntnis der entschädigten Partei führt, ohne die schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei beilegen.
9. Begrenzung der Haftung
9.1 Ausschluss von Schäden. Weder forward earth noch seine Lieferanten, leitende Angestellte, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Auftragnehmer oder Mitarbeiter haften dem Kunden gegenüber für etwaige Folgeschäden, zufällig entstandene Schäden, besondere oder exemplarische Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn, Geschäftsverlust oder Datenverlust, selbst wenn forward earth über die Wahrscheinlichkeit solcher Schäden informiert ist.
9.2 Schadensbegrenzung. Die Gesamthaftung von forward earth jeder Art, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entsteht (einschließlich Gewährleistungsansprüchen), unabhängig vom Form und unabhängig davon, ob eine Handlung oder Klage auf Vertrag, unerlaubte Handlung oder sonstige Weise beruht, wird die Abonnementgebühren nicht überschreiten, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor den Ereignissen, die Anlass zur Klage geben, an forward earth gezahlt hat. Mehrere Ansprüche vergrößern diese Grenze nicht.
9.3 Grundlage des Vertrags. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die eine Haftungsbegrenzung, den Ausschluss von Garantien oder die Ausnahme von Schäden vorsieht, dient der Verteilung der Risiken dieser Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese Verteilung spiegelt sich in der Preisgestaltung wider, die forward earth dem Kunden anbietet, und ist ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsgrundlage zwischen den Parteien. Jede dieser Bestimmungen ist abtrennbar und unabhängig von allen anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Beschränkungen in dieser Abteilung 9 (Haftungsbegrenzungen) gelten, unabhängig davon, ob der wesentliche Zweck eines begrenzten Rechtsmittels dieser Vereinbarung nicht erreicht wird.
9.4 Anwendbarkeit. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung von Schäden nicht zulässig. Diese Abteilung 9 (Haftungsbegrenzungen) gilt für den Kunden nur insoweit, wie dies durch anwendbares Recht nicht untersagt ist.
9.5. Berechnungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vollständige und korrekte Informationen für die Berechnung der CO2-Emissionen gemäß der von forward earth formulierten Datenanforderung bereitzustellen. forward earth haftet nicht für falsche Ergebnisse aufgrund unvollständiger oder inkorrekter Informationen, die vom Kunden bereitgestellt werden. Darüber hinaus haftet forward earth nicht für nachträgliche Änderungen am Analyseergebnis aufgrund neuer methodischer oder wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Haftung von forward earth für Schäden, die aus einem falschen Berechnungsergebnis aufgrund von Fehlern in den eigenen Modellen von forward earth resultieren, ist auf die vereinbarte Jahresvergütung dieser Vereinbarung begrenzt.
10. Laufzeit und Beendigung
10.1 Laufzeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens wie auf dem Bestellformular festgehalten und gilt so lange, wie der Kunde ein aktives Abonnement für die Software unterhält oder die Vereinbarung anderweitig in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung beendet wird.
10.2 Konsequenz der Beendigung. Die Beendigung dieser Vereinbarung führt automatisch zur Beendigung aller aktiven Bestellformulare, aber die Beendigung eines einzelnen Bestellformulars führt nicht zur Beendigung dieser Vereinbarung oder anderer Bestellformulare. Mit der Kündigung dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars erlöschen alle Rechte und Lizenzen, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung oder des betreffenden Bestellformulars von forward earth gewährt wurden. Die Kündigung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien lässt alle anderen Rechtsmittel, die ihr nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zustehen, unberührt und entbindet keine der Parteien von der Haftung für Verstöße, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung begangen wurden. Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen für Schäden, die allein durch die Beendigung dieser Vereinbarung gemäß ihren Bestimmungen entstehen.
10.3 Beendigung. Diese Vereinbarung und alle Bestellformulare können von jeder Partei mit einer entsprechenden Mitteilung gekündigt werden, wenn die andere Partei (i) gegen eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der entsprechenden Mitteilung behebt, oder (ii) aufhört, als fortbestehendes Unternehmen zu fungieren oder im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs tätig zu sein, oder (iii) ein Antrag von oder gegen sie gemäß einem Konkurs- oder Insolvenzgesetz gestellt wurde, der nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Einreichung abgewiesen oder aufgehoben wurde. Die Kündigung ist kein ausschließlicher Rechtsbehelf bei Verletzung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, stehen der nicht verletzenden Partei alle anderen Rechtsmittel zur Verfügung, unabhängig davon, ob die nicht verletzende Partei diese Vereinbarung aufgrund einer Verletzung durch die andere Partei kündigt oder nicht.
10.4 Verpflichtungen nach Beendigung; Abruf von Kundendaten. Bei Beendigung dieses Vertrages wird forward earth dem Kunden alle Kundendaten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist forward earth berechtigt, alle Kundendaten zu löschen, und forward earth ist dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet, diese Kundendaten weiter zu speichern. Kündigt der Kunde diesen Vertrag wegen einer nicht behobenen wesentlichen Vertragsverletzung durch forward earth, erstattet forward earth dem Kunden die Abonnementgebühren für nicht erbrachte Leistungen anteilig zurück. Wird dieser Vertrag aus einem anderen Grund gekündigt, zahlt der Kunde forward earth innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Kündigung alle verbleibenden Abonnementgebühren, die er bis zum Ende der Abonnementlaufzeit aus gekündigten Bestellformularen schuldet.
11. Beta-Service, kostenlose Software
11.1 Zugang. Dieser Abschnitt beschreibt die zusätzlichen Bedingungen, unter denen Sie auf bestimmte Funktionen, Technologien und Software zugreifen und diese nutzen können, die Ihnen von forward earth zur Verfügung gestellt werden und die noch nicht allgemein verfügbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkte, Software oder Funktionen, die als "Alpha", "Beta", "Early Access", "Preview", "Pilot" oder ähnlich bezeichnet werden (jeweils eine "Beta-Software").
11.2 Beta-Bedingungen. Sie sind verpflichtet, alle Bedingungen im Zusammenhang mit einem Beta-Service einzuhalten, die forward earth auf seiner Website veröffentlicht oder Ihnen zur Verfügung stellt. forward earth kann jederzeit Bedingungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu oder der Nutzung einer Beta-Software hinzufügen oder ändern, einschließlich der Senkung oder Erhöhung von Nutzungsgrenzen. Servicel-Level-Agreements gelten nicht für Beta-Software.
11.3 Beta-Feedback. Sie können forward earth Feedback zu den Beta-Software geben. forward earth ist Eigentümer des Feedbacks und kann dieses für eigene Zwecke nutzen und auswerten.
11.4 Beendigung und Aussetzung von Beta. forward earth ist berechtigt, Ihren Zugang zu der Beta-Software oder deren Nutzung jederzeit auszusetzen oder zu beenden. Ihr Zugang zu und Ihre Nutzung jeder Beta-Software enden automatisch mit der Freigabe einer allgemein verfügbaren Version der betreffenden Beta-Software oder mit der Kündigung durch forward earth.
11.5 Haftungsausschluss. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE IN DER VEREINBARUNG IST DIE BETA-SOFTWARE NICHT BEREIT FÜR EINE ALLGEMEINE KOMMERZIELLE FREIGABE, UND UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DER VEREINBARUNG STELLT FORWARD EARTH DIE BETA-DIENSTE "WIE SIE SIND" ZUR VERFÜGUNG. FORWARD EARTH GIBT KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE BETA-DIENSTE, EINSCHLIESSLICH EINER GARANTIE, DASS DIE BETA-SOFTWARE ALLGEMEIN VERFÜGBAR SEIN WERDEN. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNT FORWARD EARTH SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
11.6 Kostenlose Testversionen. Wenn Sie sich für ein kostenloses Probeabonnement anmelden, stellen wir Ihnen die Software bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte kostenlos zur Verfügung: (a) Ende des kostenlosen Probeabonnements; (b) Beginn eines Abonnements; oder (c) Beendigung des Probeabonnements durch uns. Kostenlose Testversionen dienen nur zu Evaluierungszwecken. Wir können Ihre kostenlose Testversion jederzeit nach unserem alleinigen Ermessen kündigen.
12. Generell.
12.1 Verzicht. Der Verzicht einer Vertragspartei auf eine Verletzung oder Nichterfüllung einer der Bestimmungen dieses Abkommens durch die andere Vertragspartei ist nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder anderer Bestimmungen auszulegen, und eine Verzögerung oder Unterlassung seitens einer Vertragspartei bei der Ausübung oder Inanspruchnahme von Rechten, Befugnissen oder Privilegien, die sie im Rahmen dieses Abkommens hat oder haben könnte, gilt nicht als Verzicht auf eine Verletzung oder Nichterfüllung durch die andere Vertragspartei.
12.2 Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen müssen schriftlich und in englischer Sprache abgefasst sein und gelten nur dann als zugestellt, wenn sie per Post (mit Rückschein), persönlich oder durch einen dokumentierten Nachtzustelldienst an die Partei, an die die Mitteilung gerichtet ist, gesendet werden. Mitteilungen an den Kunden sind an die Postanschrift oder E-Mail-Adresse zu richten, die Sie bei der Registrierung Ihres forward earth-Kontos angegeben haben, und Mitteilungen an forward earth sind an forward earth GmbH, Lychener Str. 6, 10437 Berlin, z. Hd. der Rechtsabteilung (oder an eine andere Adresse, die der anderen Partei mitgeteilt wurde) zu richten. Ungeachtet dessen können Mitteilungen über Aktualisierungen der Lizenzbedingungen, der Nutzungsbedingungen, der Datenschutzbestimmungen oder anderer Bedingungen im Zusammenhang mit der forward earth-Website und den über die forward earth-Website abgerufenen Produkten oder Software dadurch erfolgen, dass forward earth diese Aktualisierungen auf seiner Website oder durch produktinterne Mitteilungen veröffentlicht.
12.3 Ungültigkeit und Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmung nicht die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages, und alle Bestimmungen, die nicht von einer solchen Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit betroffen sind, bleiben in vollem Umfang wirksam.
12.4 Abtretung. Der Kunde darf diese Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von forward earth abtreten, und jeder Versuch, dies zu tun, ist ungültig. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diesen Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte, auf die sich dieser Vertrag bezieht, abtreten; vorausgesetzt, dass der Kunde im Falle des Kunden den Abtretungsprozess von forward earth abschließen muss. Diese Vereinbarung ist für die zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und kommt ihnen zugute.
12.5 Überschriften. Überschriften zu Absätzen oder Abschnitten in dieser Vereinbarung dienen lediglich der Information und Identifizierung und sind nicht als Teil dieser Vereinbarung auszulegen.
12.6 Geltendes Recht; Gerichtsstand. Auf das zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen forward earth und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von forward earth.
12.7 Anwaltskosten. Wird eine Klage oder ein sonstiges Verfahren zur Durchsetzung der Bestimmungen dieses Vertrages angestrengt, so hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltsgebühren und sonstiger Kosten, die ihr im Rahmen der Klage oder des Verfahrens entstanden sind, zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, die der obsiegenden Partei möglicherweise zustehen.
12.8 Unterlassungsanspruch. Wenn eine der Parteien gegen die Abschnitte 2 (Nutzung der Software) oder 6 (Vertraulichkeit) verstößt, kann der anderen Partei ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstehen, und ein finanzieller Schadenersatz kann nicht ausreichen, um die nicht verletzende Partei zu entschädigen. Dementsprechend kann jede Partei zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln eine Unterlassungsklage oder einen anderen gerechten Rechtsbehelf als Reaktion auf eine solche Verletzung beantragen.
12.9 Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien vereinbaren, dass jede Partei ein unabhängiger Vertragspartner ist und keine Partei das Recht oder die Befugnis hat, Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten im Namen der anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen.
12.10 Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als Original gilt, die aber alle zusammen ein und dasselbe Instrument darstellen.
12.11 Änderungen. forward earth ist berechtigt, diese Vereinbarung, einschließlich aller zusätzlichen Bedingungen, von Zeit zu Zeit zu ändern; in diesem Fall ersetzt die neue Vereinbarung die vorherigen Versionen. Ihre fortgesetzte Nutzung der Software nach dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung kann von forward earth als Ihre Zustimmung zu einer solchen Änderung gewertet werden.
12.12 Fortbestehen. Die Abschnitte 1-4, 5.1, 5.3, 5.4, 6, 7, 8.2-8.5, 9, 10, 11.5, 12, alle zugehörigen Definitionen und alle aufgelaufenen Zahlungsansprüche bleiben auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen.
DIESE VEREINBARUNG, EINSCHLIESSLICH ALLER ANHÄNGE, SCHULDEN UND ANLAGEN, STELLT DIE VOLLSTÄNDIGE UND AUSSCHLIESSLICHE VERSTÄNDIGUNG DER PARTEIEN DAR UND ERSETZT ALLE FRÜHEREN UND SPÄTEREN VERKAUFSANGEBOTE, VERHANDLUNGEN UND VEREINBARUNGEN SOWIE ALLE ANDEREN MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN ERKLÄRUNGEN ODER MITTEILUNGEN IN BEZUG AUF DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG. DIESE VEREINBARUNG GILT ANSTELLE ALLER BEDINGUNGEN IN EINEM ANBIETER-REGISTRIERUNGSFORMULAR ODER REGISTRIERUNGSPORTAL, EINER BESTELLUNG ODER EINEM ANDEREN AUFTRAGSDOKUMENT, DAS SIE ZUR VERFÜGUNG STELLEN, UND ALLE DERARTIGEN BEDINGUNGEN WERDEN AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT UND GELTEN NICHT ALS ERGÄNZUNG ZU DIESER VEREINBARUNG.
Updated: 2023/12/19